§1 Allgemeines

1.1 Der Vermieter verpflichtet sich, die Ferienwohnung – im Folgenden auch als Mietsache oder Mietobjekt bezeichnet – zum vereinbarten Zeitpunkt in sauberem und einwandfreiem Zustand an den Mieter zu übergeben.

1.2 Die Ferienwohnung wird an die Anzahl der gebuchten Personen überlassen vermietet. Der Mieter darf die Ferienwohnung nicht an Dritte weitervermieten oder zum Gebrauch überlassen. Der Mieter darf ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters nicht mehr Personen in die Ferienwohnung aufnehmen, als in diesem Vertrag vereinbart.

1.3 Haustiere dürfen

X nicht mitgebracht werden.

1.4 Das Rauchen ist in der Ferienwohnung:

X nicht gestattet.

§2 Mietobjekt

2.1 Bei dem Mietobjekt handelt es sich um folgende Ferienwohnung: Traufblick.

DG in der 2. Etage, Christian-Landenberger-Str. 58, 72458 Albstadt

2.2 Die Ferienwohnung ist vollständig möbliert und verfügt über folgende Ausstattung:

Doppelbett im Schlafzimmer 1,80 x 2,00m, Doppelbett im Dachspitz 1,80 x 2,00 m,

Schlafsofa 1,80 x 2,00 m, Einbauküche mit Spülmaschine, Kühlschrank, Backofen, Mikrowelle

Essbereich, Bad mit ebenerdiger Dusche, Schreibtisch, Einbauschrank, 2 Kleiderschränke, Fernsehschrank, Kaminofen, Sofa, 2 Flachbild-TV, Kostenloses Internet WLAN oder LAN

X Eine Inventarliste wird dem Mieter ausgehändigt/ liegt in der Ferienwohnung aus.

Bettwäsche, Handtücher und Geschirrtücher für 2 Personen können vor Ort gegen eine Gesamtgebühr in Höhe von 20 EUR einmalig gemietet werden.

für jedes weitere Set von Bettwäsche und Handtücher können vor Ort gegen eine Gebühr in Höhe von 10 EUR pro Person gemietet werden.

Bettwäsche, Handtücher und Geschirrtücher werden vom Mieter selbst mitgebracht.

Handtücher und Geschirrtücher werden vom Mieter selbst mitgebracht.

2.3 Der Mieter sowie die für die Mietzeit zugelassenen Bewohner der Ferienwohnung sind während der Mietdauer berechtigt die folgenden Einrichtungen kostenfrei zu benutzen: 

2.4 Dem Mieter werden die folgenden Schlüssel / Chipkarten ausgehändigt:

1 Hausschlüssel 1 Türschlüssel

§3 Mietdauer

3.1 Die Ferienwohnung wird für die Dauer der gebuchten Nächten gemietet.

3.2 Mietbeginn ist um 17 Uhr am Anreisetag. Mietende ist um 11 Uhr am Abreisetag.

§4 Mietpreis

4.1 Der Mietpreis ist in der Preisliste ersichtlich.

X Zum Mietpreis kommen Kosten in Höhe von 38,90 EUR für die Endreinigung

X Zum Mietpreis kommen mögliche Kosten für Bettwäsche, Handtücher und Geschirrhandtücher

4.2 Der Mietpreis ist 10 Tage nach Unterschrift unter den Mietvertrag zu 50% fällig, die auf das unten genannte Konto zu überweisen sind. Der Restbetrag ist bis spätestens 7 Tage vor Mietbeginn ebenfalls auf das unten genannte Konto zu überweisen. Entscheidend ist in beiden Fällen das Datum des Zahlungseingangs.

Kontoinhaber: Nick Neumann

Bankleitzahl: 500 105 17

Kontonummer: 0159853465

Kreditinstitut: ING-DiBa AG

IBAN: DE87 5001 0517 0159 8534 65

BIC: INGDDEFFXXX

§5 Rücktritt

5.1 Der Mieter kann vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten bzw. kündigen. Der Vermieter bemüht sich, einen anderen Mieter zu finden. Gelingt dies oder sorgt der Mieter für Ersatz, erhält der ursprüngliche Mieter die Anzahlung

X abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 50 EUR zurück.

5.2 Findet sich vor vereinbartem Mietbeginn kein Ersatzmieter, so ist der ursprüngliche Mieter verpflichtet, an den Vermieter eine Entschädigung unter Anrechnung der ersparten Aufwendungen für die folgenden anteiligen Mieten (ausschließlich der Endreinigung und ggf. der Nebenkosten) zu entrichten, sofern eine anderweitige Vermietung nicht möglich ist.

Hierbei wird die Entschädigung wie folgt gestaffelt:

Kündigung bis 60 Tage vor Mietbeginn: 50% des Netto-Mietpreises

Kündigung ab 60 Tage bis 7 Tage vor Mietbeginn: 80 % des Netto-Mietpreises

Kündigung ab 7 Tage vor Mietbeginn: 100 % des Netto-Mietpreises

Maßgeblich für die Berechnung der vorgenannten Fristen zur Zahlung einer Entschädigung ist der Eingang der Kündigungserklärung beim Vermieter.

In Hinblick auf die mögliche Erforderlichkeit einer Stornierung wird dem Mieter der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen. Der Vermieter ist gleichwohl bemüht das Mietobjekt anderweitig zu vermieten.

Der Mieter kann jederzeit einen geringeren Schaden nachweisen.

5.3 Bricht der Mieter den Aufenthalt vorzeitig ab, bleibt er zu Zahlung des vollen Mietpreises verpflichtet.

§6 Kaution

Die Kaution beträgt 200 EUR. Sie ist bei Mietbeginn

X bar

an den Vermieter zu bezahlen und wird am Abreisetag in dem Ferienhaus durch diesen wieder zurückgezahlt, sofern keine Schäden am Ferienhaus oder an dem Inventar entstanden sind.

§7 Müll

Der Mieter ist verpflichtet, den während der Mietdauer anfallenden Müll auf folgende Weise zu entsorgen: Den Müll in Müllsäcke zur Entsorgung vor die Haustür zu stellen.

§8 Obhutspflichten des Mieters, Haftung

8.1 Der Mieter hat das Mietobjekt einschließlich der Möbel und sonstigen in der Wohnung befindlichen Gegenstände pfleglich zu behandeln, sowie die Mitbewohner und Besucher dazu anzuhalten. Insbesondere ist die Wohnung regelmäßig zu belüften und von Ungeziefer freizuhalten.

X Dem Mieter liegt eine Hausordnung in der Ferienwohnung vor. Der Mieter verpflichtet sich, sich an diese Hausordnung zu halten.

8.2 Der Mieter haftet für Schäden, die – durch Verletzung der ihm obliegenden Obhuts- und Sorgfaltspflichten – schuldhaft von ihm, durch von ihm betriebene Geräte (z.B. Elektrogeräte), von seinen Erfüllungsgehilfen oder von Personen, die sich mit Wissen und Wollen des Mieters in der Mietsache aufhalten, verursacht werden.

Der Vermieter tritt schon jetzt seine Ansprüche gegen den Verursacher solcher Schäden in dem Umfang an den Mieter ab, in dem der Mieter dem Vermieter Ersatz leistet.

Der Mieter verpflichtet sich, bei der Nutzung der Ferienwohnung auch Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen. Er wird deshalb insbesondere Folgendes in der Zeit von 23 Uhr bis 7 Uhr unterlassen: Lärm durch laute Musik, Lärm durch lautes Fernsehen und Feierlichkeiten.

Der Mieter ist nicht dazu berechtigt, bauliche Veränderungen oder Einbauten an der Sache vorzunehmen.

8.3 Mängel, die bei Übernahme des Objekts und/oder während der Mietzeit entdeckt werden, sind dem Vermieter unverzüglich zu melden.

Der Mieter ist verpflichtet, eventuelle durch ihn selbst oder durch die Mitbewohner verursachte Schäden am Mietobjekt oder dem Hausrat umgehend dem Vermieter anzuzeigen und zu ersetzen.

Abweichungen von der Inventarliste sind zwei Tagen nach Mietbeginn dem Vermieter mitzuteilen.

§9 Beendigung des Mietverhältnisses

Das Mietverhältnis endet nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit.

§10 Rückgabe des Mietobjektes

Der Mieter hat die Ferienwohnung zu Mietende besenrein zu übergeben. Benutztes Geschirr, Besteck, Töpfe und Pfannen sind auch dann zu reinigen und aufzuräumen, wenn der Vermieter die Endreinigung übernimmt.

§11 Zusätzliche Vereinbarungen

Die o.g. Vertragsparteien vereinbaren außerdem folgende Einzelheiten:

§12 Schlussbestimmungen

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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